Wie viel Zeit bleibt für die Ausschlagung?
Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen und beginnt mit der Kenntnis vom Erbfall und dem Grund der Berufung als Erbe. Lebte der Erblasser zuletzt im Ausland oder hält sich der Erbe zu Beginn der Frist im Ausland auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.
Was passiert, wenn die Frist verstreicht?
Wer die Frist versäumt, gilt als Erbe – mit sämtlichen Rechten und Pflichten, einschließlich der Haftung für Nachlassschulden. Eine spätere Anfechtung der Annahme ist nur in engen gesetzlichen Grenzen möglich, etwa bei einem Irrtum über die Überschuldung des Nachlasses.
Wofür haftet ein Erbe?
Erben haften grundsätzlich auch mit ihrem eigenen Vermögen für die Schulden des Nachlasses – nicht nur mit dem, was sie erhalten. Das gilt unabhängig davon, ob die Verbindlichkeiten bei Annahme der Erbschaft bereits bekannt waren.
Wie lässt sich die Haftung beschränken?
Das Gesetz kennt mehrere Möglichkeiten, die Haftung auf den Nachlass zu begrenzen – etwa die Nachlassverwaltung, das Nachlassinsolvenzverfahren oder, bei einem dürftigen Nachlass, die Dürftigkeitseinrede. Welche davon infrage kommt, hängt von der Vermögens- und Schuldensituation des Nachlasses ab.
Sie überlegen, eine Erbschaft auszuschlagen oder die Haftung zu beschränken?
Schildern Sie uns den Nachlass, bekannte Verbindlichkeiten und seit wann Sie vom Erbfall wissen.