Wer soll das Unternehmen übernehmen?
Nicht jedes Kind möchte oder kann ein Unternehmen fortführen. Und eine rechnerisch gleiche Verteilung des Vermögens muss nicht zwangsläufig die beste Lösung für Familie und Unternehmen sein. Zunächst sollte deshalb geklärt werden, wer künftig unternehmerische Verantwortung übernehmen soll und welche wirtschaftliche Beteiligung die übrigen Familienmitglieder erhalten sollen.
Übergabe zu Lebzeiten oder erst im Erbfall?
Beides ist möglich und kann sehr unterschiedliche Folgen haben. Eine lebzeitige Übertragung kann einen schrittweisen Generationswechsel ermöglichen. Eine Nachfolge von Todes wegen erfordert dagegen eine besonders sorgfältige Abstimmung der testamentarischen und gesellschaftsrechtlichen Regelungen.
Warum müssen Testament und Gesellschaftsvertrag zusammenpassen?
Ein hervorragend formuliertes Unternehmertestament hilft wenig, wenn die gesellschaftsrechtlichen Regelungen eine andere Nachfolge vorsehen. Deshalb gehören bei einer Unternehmensnachfolge insbesondere Gesellschaftsvertrag und bestehende letztwillige Verfügungen gemeinsam auf den Tisch.
Was ist mit Geschwistern, die das Unternehmen nicht übernehmen?
Soll ein Kind den Betrieb fortführen, können Ansprüche anderer Familienmitglieder erhebliche Liquidität binden. Die Lösung muss deshalb Unternehmen, übriges Familienvermögen und Interessen der Beteiligten zusammen betrachten.
Wie bleibt der Übergeber abgesichert?
Unternehmensnachfolge muss nicht bedeuten, von heute auf morgen sämtliche wirtschaftliche Stellung aufzugeben. Je nach Unternehmen und gewünschtem Übergang kann eine schrittweise Nachfolge sinnvoll sein. Die Gestaltung beginnt deshalb nicht mit einem Vertrag, sondern mit dem Zielbild für Unternehmen, Übergeber und Familie.
Sie möchten die Nachfolge Ihres Unternehmens vorbereiten?
Schildern Sie uns kurz die Unternehmensstruktur, wer als Nachfolger in Betracht kommt und welche Fragen Ihnen besonders wichtig sind.
