Kanzlei
Heinken

Rechtsgebiet II

Vermögensnachfolge & Schenkungen

Vermögensnachfolge beginnt nicht erst mit dem Erbfall. Immobilien, Geldvermögen oder andere Vermögenswerte können bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen werden. Dabei sollte aber nicht allein gefragt werden, was übertragen werden soll, sondern ebenso, wie der Übergeber selbst abgesichert bleibt und welche Auswirkungen die Übertragung auf die Familie und die spätere Erbfolge haben kann.

01

Warum Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen?

02

Immobilien zu Lebzeiten übertragen

03

Was bedeutet eine Schenkung für den späteren Pflichtteil?

04

Und die Steuer?

05

Die eigene Absicherung nicht vergessen

Sie möchten Vermögen bereits zu Lebzeiten oder für den Todesfall weitergeben?

Schildern Sie uns Ihre familiäre Situation, das betroffene Vermögen und was Ihnen für die Zukunft wichtig ist.

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