Wann bietet sich eine Testamentsvollstreckung an?
Insbesondere bei komplexem oder unternehmerischem Vermögen, bei minderjährigen oder unerfahrenen Erben sowie bei absehbaren Spannungen innerhalb der Erbengemeinschaft kann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll sein. Sie entkoppelt die Umsetzung des letzten Willens von der Einigungsfähigkeit der Erben.
Welche Aufgaben hat ein Testamentsvollstrecker?
Der Testamentsvollstrecker nimmt den Nachlass in Besitz, erstellt ein Nachlassverzeichnis, reguliert Verbindlichkeiten und setzt den Nachlass entsprechend dem Testament um. Er handelt dabei unabhängig von den Erben, bleibt ihnen gegenüber aber rechenschaftspflichtig.
Abwicklung oder Dauervollstreckung?
Die Abwicklungsvollstreckung endet mit der Verteilung des Nachlasses. Eine Dauervollstreckung geht darüber hinaus – etwa um minderjährige oder unerfahrene Erben über einen längeren Zeitraum zu schützen oder Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern der Erben abzuschirmen. Das Gesetz begrenzt ihre Höchstdauer.
Wer kontrolliert den Testamentsvollstrecker?
Erben haben gegenüber dem Testamentsvollstrecker einen Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch. Bei groben Pflichtverletzungen kann das Nachlassgericht ihn auf Antrag aus dem Amt entlassen.
Sie möchten eine Testamentsvollstreckung anordnen oder eine laufende Abwicklung begleiten lassen?
Schildern Sie uns die Nachlasssituation, den Stand der Abwicklung und welche Fragen für Sie im Vordergrund stehen.