Wann ist ein Testament sinnvoll?
Besonders wichtig wird eine bewusste Gestaltung, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht zum gewünschten Ergebnis führt – beispielsweise bei Immobilienvermögen, Patchwork-Konstellationen, unverheirateten Paaren, mehreren Kindern oder unternehmerischem Vermögen.
Dabei sollte nicht nur die Frage beantwortet werden, wer etwas erhalten soll, sondern auch: Wer soll Erbe werden? Sollen einzelne Gegenstände oder Geldbeträge bestimmten Personen zukommen? Wie wird der überlebende Partner abgesichert? Wie lassen sich Konflikte zwischen mehreren Nachfolgern vermeiden? Welche Auswirkungen können Pflichtteilsansprüche haben?
Testament oder Erbvertrag?
Welche Form der Nachfolgeregelung sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Situation und davon ab, wie verbindlich die Regelung sein soll.
Gerade bei gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen muss außerdem berücksichtigt werden, dass bestehende Bindungen spätere Änderungen beschränken können. Deshalb sollten vorhandene ältere Regelungen immer mitgeprüft werden.
Ist ein Testament automatisch wirksam?
Nein. Im Streitfall können unter anderem Form, Auslegung und Testierfähigkeit eine Rolle spielen. Daneben kennt das Gesetz bestimmte Anfechtungstatbestände.
„Das Testament erscheint mir ungerecht“ genügt für sich genommen allerdings nicht als Anfechtungsgrund.
Besteht trotz Testament ein Pflichtteil?
Ein Testament kann nahe Angehörige von der Erbfolge ausschließen. Dadurch können aber Pflichtteilsansprüche entstehen. Testamente und Pflichtteilsrecht sollten deshalb sowohl bei der Gestaltung als auch nach einem Erbfall gemeinsam betrachtet werden.
Sie möchten ein Testament gestalten oder eine bestehende Regelung prüfen lassen?
Sie können uns Ihre familiäre Situation und Ihre Vorstellungen vorab schildern. Bestehende Testamente und Erbverträge können Sie sicher hochladen. So können wir uns auf das persönliche Gespräch bestmöglich vorbereiten.